Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Gleichzeitig ist noch einiges an Geld vorhanden, das bis Ende 2025 und für länderübergreifende Vorhaben bis Ende 2026 eingesetzt werden kann und muss.“
Der DigitalPakt Schule besteht aus mehreren Teilen: Erstens dem 2019 auf den Weg gebrachten Basis-DigitalPakt Schule für den Ausbau der Infrastruktur in den Schulen. Dafür stellt der Bund fünf Milliarden Euro zur Verfügung, die die Länder mit entsprechenden Eigenanteilen ergänzen. Zweitens den drei Zusatzvereinbarungen, die Bund und Länder im Zuge der Corona-Pandemie vereinbart haben: 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm, damit Schulen mobile Endgeräte anschaffen und an Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die zuhause keine eigenen Geräte nutzen können. Weitere 500 Millionen Euro, um Leihgeräte für Lehrkräfte zu beschaffen. Und 500 Millionen Euro zur Förderung von Administratoren, die sich um die digitale Technik kümmern sollen. Insgesamt stehen im DigitalPakt Schule somit 6,5 Milliarden Euro des Bundes zur Verfügung, einschließlich der Eigenanteile der Länder sind es 7,2 Milliarden Euro. Neubewilligungen durch die Länder im DigitalPakt Schule sind noch bis Mai 2024 möglich.
Aus allen Teilen des DigitalPakts Schule sind bis Juni 2023 insgesamt 2,3 Milliarden Euro Bundesmittel von den zur Verfügung stehenden 6,5 Milliarden Euro abgeflossen. Die Mittelbindung liegt bei 4,7 Milliarden Euro.
Im Rahmen des Basis-DigitalPakts flossen 1,2 Milliarden Euro von den zur Verfügung stehenden fünf Milliarden Euro ab. Die Mittelbindung für bereits bewilligte und abgeschlossene Projekte lag bei 4,5 Milliarden Euro. Das entspricht 90 Prozent der Mittel.
Im Sofortausstattungsprogramm zur Anschaffung von Leihgeräten für Schülerinnen und Schüler sowie im Zusatzprogramm zur Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte waren bereits zum 15. August 2022 die Mittel nahezu vollständig ausgegeben.
Im Zusatzprogramm für Administratoren flossen bisher rund 92 Millionen von den zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro ab. Mit 231 Millionen Euro sind hier jetzt 46 Prozent des Gesamtvolumens in bewilligten und teils abgeschlossenen Vorhaben gebunden.
Vorhaben, die von den Ländern im DigitalPakt Schule bereits bewilligt sind oder bis Mai 2024 noch bewilligt werden, können bis Ende 2025 beziehungsweise bei den länderübergreifenden Vorhaben bis Ende 2026 gegenüber dem Bund abgerechnet werden. Auch Schulträger, die bislang noch keine Förderanträge gestellt haben, können abhängig von den Förderrichtlinien der Länder somit grundsätzlich noch Vorhaben auf den Weg bringen und umsetzen.
Mit dem DigitalPakt Schule verfolgen Bund und Länder das gemeinsame Ziel, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Bildungssystem in Zeiten des digitalen Wandels Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglicht. Er ermöglicht verstärkte Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur, die die Grundlage für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt bilden. Die Investitionen sichern den Aufbau verlässlicher und leistungsfähiger digitaler Bildungsinfrastrukturen.
Weiterlesen und Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2023/09/230914-Digitalpaktl.html#searchFacets
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