Schulen sind ebenso Orte der Bildung und Erziehung wie der persönlichen und sozialen Entwicklung. Als einzige pädagogische Institution hat Schule über einen langen Zeitraum Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen. Sie ist verpflichtet, den gesetzlich verankerten Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Dieser Auftrag umfasst alle Facetten des psychischen wie physischen Wohlergehens, also auch den Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Die Kultusministerkonferenz befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema der sexualisierten Gewalt. Wir sind gemeinsam der festen Überzeugung: Es gehört zu den Grundsätzen jedes menschlichen Miteinanders und jeder zivilisierten Gesellschaft, dass insbesondere Kinder und Jugendliche zu jeder Zeit sicher vor körperlicher, verbaler oder psychischer Gewalt sein müssen. In internationalen Übereinkommen wie der UN-Kinderrechtskonvention, dem Abkommen des Europarats oder der Lanzarote-Konvention gelten Normen, die Kinder vor jeglichen Formen sexualisierten Missbrauchs und Ausbeutung schützen.
Ansehen und Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf
Informationen speziell zum Thema sexualisierte Gewalt durch Bilder finden Sie bei klicksafe.de unter https://www.klicksafe.de/sexualisierte-gewalt-durch-bilder
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