Der Name sagt ziemlich genau das, was gemeint ist: Wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht sicher ist, ob er oder sie im Bundestag noch das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten hat, kann er/sie eine entsprechende Frage stellen: „Habt ihr noch Vertrauen in meine Arbeit und wollt ihr, dass ich auch weiterhin Bundeskanzler/in bleibe?”
Die Abgeordneten stimmen ab
Wenn eine Mehrheit sagt, wir wollen diesen Bundeskanzler oder diese Bundeskanzlerin nicht mehr als Regierungschef/in haben, treten der/die Bundeskanzler/in und seine/ihre Regierung zurück. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin kann dann das Parlament innerhalb einer Frist von 21 Tagen auflösen und Neuwahlen verkünden. Wenn aber der Bundestag einen anderen Bundeskanzler oder eine andere Bundeskanzlerin wählt, dann darf das Parlament nicht aufgelöst werden.
Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321334/vertrauensfrage/
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