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Indizierung jugendgefährdender Medien – Einblicke in das Verfahren

Auch 2025 bietet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Kooperation mit der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V. wieder eine kostenfreie Online-Veranstaltungsreihe an, um aktuelle Herausforderungen und Fragestellungen im Kinder- und Jugendmedienschutz zu beleuchten. Den Auftakt macht am 18. März 2025 der Workshop „Schutz, Befähigung, Teilhabe – Indizierung jugendgefährdender Medien“.

Welche Inhalte gelten als jugendgefährdend? Wie läuft das Indizierungsverfahren ab? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Und: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Alterskennzeichnung „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Diese und weitere Fragen stehen im Mittelpunkt des Online-Workshops am 18. März 2025.

Weitere Informationen und Quelle unter: https://www.bzkj.de/bzkj/service/alle-meldungen/indizierung-jugendgefaehrdender-medien-einblicke-in-das-verfahren-256108

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