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Schweigen ist nicht neutral – Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität in der Schule

Wahlen oder aktuelle Kontroversen in Medien und Gesellschaft sind ein willkommener Anlass, politische Prozesse auch in der Schule zu erörtern. Viele Lehrpersonen sind jedoch verunsichert, was die Behandlung von Parteien und politischen Standpunkten betrifft: Wie sehr können sie sich positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Welche Bedeutung haben Begriffe wie das Kontroversitätsgebot aus dem Beutelsbacher Konsens? Sollen Lehrpersonen diskriminierende Äußerungen, die im Unterricht fallen, tolerieren oder einschreiten? Die Menschenrechte können hier für Klarheit sorgen.

Weiterlesen und Quelle: https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/553469/schweigen-ist-nicht-neutral

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