Die Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter verabschiedet.
Nach der bundesgesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter liegt es in der Zuständigkeit der Länder, den qualitativen Rahmen für die Ganztagsangebote in den Ländern zu bestimmen. Die zwölf Empfehlungen geben Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität des formalen, non-formalen und informellen Lernens über den ganzen Tag und benennen, was die pädagogische Qualität umfasst. Hervorgehoben werden beispielsweise die handlungsleitende Rolle der Kinder in der Angebotsgestaltung, die Bedeutung von Wohlbefinden und positiven pädagogischen Beziehungen, die starke Zusammenarbeit der Professionen und Akteure auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungsverständnisses, der Lebenswelt- und Sozialraumbezug sowie eine bedarfsgerechte Raumkonzeption und eine gesunde Mittagsverpflegung.
Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Rahmenbedingungen erfolgen durch die Länder vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Systeme und Strukturen.
Gut zwei Drittel aller Schulen sind derzeit bundesweit als Ganztagsschulen organisiert. Etwa die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler besuchen entsprechende Angebote in der außerunterrichtlichen Zeit. Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung ist mit einem weiteren Anstieg der Ganztagsschulen und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zu rechnen.
Zum Download:
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Ganztagsschule und weiterer ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.10.2023)
Weiterlesen und Quelle: https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/qualitaet-im-ganztag-kmk-entwickelt-empfehlungen.html
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