Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen. Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage.
Um den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt grundlegend zu stärken und weiterzuentwickeln, hat die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Am 11. September 2026 hat die Kommission mit der Vorlage ihres Abschlussberichts ihre Arbeit beendet.
Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will.
Klare Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke
Ein Schwerpunkt liegt auf der europäischen Regulierung. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen zum EU KIDS Act, die das Bundesfamilienministerium für Deutschland federführend begleitet, dafür einsetzen, dass unter 13-Jährige grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben und dass das Prinzip „Safety by Design“ konsequent umgesetzt wird.
Dazu gehört, suchtfördernde Designs bereits bei der Entwicklung digitaler Anwendungen zu verhindern. Algorithmische Empfehlungssysteme sollen standardmäßig deaktiviert sein. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu begrenzen und zu verhindern, dass schädliche Dienste überhaupt auf den Markt kommen. Zugleich sollen Eltern davon entlastet werden, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den EU KIDS Act sieht neben Vorgaben für soziale Netzwerke auch abgestufte Regelungen für Online-Games, App-Stores, Betriebssysteme und KI-Begleiter vor.
Nationale Übergangsregelung für soziale Netzwerke
Solange auf europäischer Ebene kein Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke festgelegt ist, will die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung schaffen. Diese soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen. Ausgenommen sein sollen nachweislich kindgerechte Angebote. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen.
Weiterlesen und Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-eckpunkte-fuer-besseren-kinder-und-jugendmedienschutz-298288
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