KiMi heißt die Kinderseite des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Auf ihr Die GEAS-Reform bringt viele neue Vorgaben, umso wichtiger ist es, dass die Rechte geflüchteter Kinder im Gesetz klar verankert werden.
Die umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland wird zahlreiche Veränderungen mit sich bringen – auch aus kinderrechtlicher Sicht. UNICEF Deutschland macht gemeinsam mit sieben anderen Organisationen in einem neuen Policy Paper deutlich: Die Rechte von Kindern dürfen bei der Umsetzung der Reform nicht aus dem Blick geraten.
Die aktuellen Umsetzungsvorschläge der Bundesregierung zur GEAS-Reform bringen zahlreiche neue Vorgaben mit sich, die Verwaltung sowie Behörden vor komplexe Umsetzungsaufgaben stellen. Um Schutzlücken und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass bei der Reform zentrale Regelungen zum Schutz, zur Vertretung und zu den Verfahren geflüchteter Kinder eindeutig gesetzlich verankert werden.
In einem gemeinsamen Positionspapier geben UNICEF Deutschland und weitere Organisationen konkrete Empfehlungen, was bei dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren aus kinderrechtlicher Perspektive besonders beachtet werden sollte:
- Haft für Kinder gesetzlich ausschließen: Haft im Migrationskontext ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar und muss gesetzlich ausgeschlossen werden.
- Keine haftähnliche Unterbringung: Kinder und ihre Familien dürfen nicht unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Für Kinder macht es keinen Unterschied, ob es sich rechtlich um Haft oder um haftähnliche Unterbringung handelt – entscheidend ist ihre erlebte Lebenswirklichkeit.
- Kindergerechte Unterbringung und Identifizierung besonderer Schutzbedarfe garantieren: Die verbindliche Identifizierung besonderer Schutzbedarfe – auch nach dem Screening – ist sicherzustellen und Mindeststandards zur Unterbringung geflüchteter Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Kindern zu verankern.
- Bildungszugang sicherstellen: Um die Beschulung im Regelsystem und die schnelle Verteilung auf die Kommunen sicherzustellen, wie in der Aufnahmerichtlinie vorgesehen, ist die Höchstverweildauer für Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verkürzen.
- Erstzuständigkeit der Jugendämter und Vertretung sicherstellen: Die Erstzuständigkeit der Jugendämter ist gesetzlich klarzustellen. Die Alterseinschätzung unbegleiteter Minderjähriger muss weiterhin im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen, bei Zweifeln ist von Minderjährigkeit auszugehen.
Das Positionspapier stützt sich auf das 2025 von UNICEF Deutschland und weiteren Organisationen in Auftrag gegebene juristische Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ der Migrationsrechtsexperten Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler und berücksichtigt zudem Regierungsentwürfe zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des GEAS.
UNICEF Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen dafür ein, dass die Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland begleitete und unbegleitete minderjährige Geflüchtete während der verschiedenen Verfahrensschritte bestmöglich schützt und in ihren Rechten stärkt.
Weiterlesen und Quelle: https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/geas-reform-wahrung-von-kinderrechten-muss-sichergestellt-sein-/383270